Für mutwillige Zerstörungen haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter verpflichtet sich,
das Anwesen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Der Vermieter haftet weder für
Personenschäden noch für das Eigentum der Mieter. Das Begleichen der Rechnung ist spätestens bei Abreise in bar
fällig. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle
einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem
wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches
gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern,
insbesondere von Schreib- oder
Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Vermieters,
bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten
werden.
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